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Erstanfragen bitte über das Kontaktformular!

Ablauf & Kosten

Vor Beginn einer Behandlung führe ich mit Ihnen ein unverbindliches Erstgespräch durch, in dem Sie mich persönlich kennen lernen können und Informationen zu Rahmenbedingungen der Behandlung, Antragstellung sowie zu meiner persönlichen Arbeitsweise erhalten. Außerdem prüfen wir gemeinsam, welches meiner Behandlungsangebote für Ihr Anliegen am besten geeignet ist.

Wenn Sie einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren möchten, schreiben Sie mir bitte über das Kontaktformular auf dieser Homepage. In dieser Nachricht können Sie gerne schon folgende Fragen beantworten:

Aufgrund der aktuell sehr hohen Nachfrage nach Therapieplätzen kann ich leider nicht alle Anfragen zeitnah bearbeiten. Wenn Sie innerhalb von vier Wochen keine Antwort von mir erhalten, habe ich gegenwärtig leider keine Kapazitäten frei.
 

Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte

Die Kosten für eine Psychotherapie werden bei Vorliegen einer Indikation (also einer begründeten Diagnose) von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe vollständig oder zum Großteil übernommen. Bitte klären Sie vor dem Erstgespräch mit Ihrer Versicherung Ihre individuellen Vertragsbedingungen (Höhe der Kostenerstattung, notwendige Unterlagen und Stundenkontingent für eine ambulante Verhaltenstherapie). Für Beihilfeberechtigte gelten die jeweiligen Regelungen der zuständigen Beihilfestelle. Ich werde Ihnen die Therapiekosten in Rechnung stellen. Sie können diese dann bei Ihrer Versicherung und/oder Beihilfestelle einreichen.

Die Abrechnung der Therapieleistungen orientiert sich an der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP) und der seit 01.07.2024 gültigen neuen Abrechnungsempfehlungen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat gemeinsam mit Bundesärztekammer (BÄK), PKV-Verband und Beihilfeträgern von Bund und Ländern Abrechnungsempfehlungen für neue psychotherapeutische Leistungen bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigen vereinbart. Diese führen zu einer angemesseneren Vergütung einzelner Leistungen.

Mein Honorar für eine 50-minütige Therapiesitzung berechnet sich gemäß der Ziffer 870 der GOP und der neuen Anbrechnungsempfehlung unter Zugrundelegung eines 2,3-fachen Steigerungssatzes und beträgt 134,07 €

Da noch nicht alle Versicherer über die Änderungen seit dem 01.07.2024 informiert sind und bei den PKVen individuelle Tarife gelten, ist es sinnvoll, sich  bereits vor dem Erstgespräch bei Ihrem Versicherungsträger zu erkundigen, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von diesen abgedeckt werden. Ich berate Sie hierzu transparent im Erstgespräch und beantworte all Ihre Fragen!

Gesetzlich Versicherte

In Deutschland gibt es leider in vielen Regionen noch immer zu wenig Psychotherapeuten mit einer Kassenzulassung, d.h. der Abrechnungsgenehmigung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Auch in Berlin sind die Wartezeiten auf einen freien Therapieplatz bei einem Vertragsbehandler („Kassentherapeuten“) sehr lang. Daher gibt es für Sie die Möglichkeit, sich auch an Privatpraxen zu wenden. Gesetzlich Versicherte können in meiner Privatpraxis über das sog. Kostenerstattungsverfahren psychotherapeutisch behandelt werden. Dieses können Sie mit meiner Unterstützung beantragen, wenn Sie aufgrund der derzeitigen Versorgungssituation keinen kassenärztlich zugelassenen Psychotherapeuten in einer zumutbaren Entfernung von Ihrem Wohnort finden, der Sie mit einer zumutbaren Wartezeit behandeln kann.
In einem Erstgespräch haben Sie ohne lange Wartezeiten die Möglichkeit, Ihr Anliegen zu schildern  und mit mir das Vorgehen zur Beantragung des Kostenerstattungsverfahrens zu besprechen. Die Kosten für das Erstgespräch werden von Ihrer Krankenkasse nicht übernommen, ich stelle es auf Grundlage der aktuellen GOP privat mit 126,78 € in Rechnung. Befinden Sie sich in einer finanziell schwierigen Lage, biete ich ein ermäßigtes Honorar an. Scheuen Sie sich nicht, mich darauf bei der ersten Kontaktaufnahme anzusprechen!

Seit der Einführung der neuen Psychotherapierichtlinien (01.04.2017) verlangen die meisten gesetzlichen Krankenkassen von ihren Versicherten, dass sie vor Beginn einer Psychotherapie eine sog. Psychotherapeutische Sprechstunde in einer Kassenpraxis zur genaueren Abklärung besuchen. Dort wird das Dokument PTV 11 ausgestellt, welches für die Antragstellung des Kostenerstattungsverfahrens notwendig ist. Termine für die Sprechstunde vergibt neben den Kassenpraxen selbst die Terminservicestelle (TSS) der KV Berlin. Diese erreichen Sie unter der Nummer 116 117. Es gibt auch einen online-Terminservice der TSS. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der KV Berlin.

Bei Schwierigkeiten, einen Termin für die Sprechstunde zu bekommen, wenden Sie sich bitte rasch an mich! Ich arbeite mit Berliner KassentherapeutInnen zusammen, die regelmäßig Termine für die Sprechstunde anbieten.

Selbstzahler

Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen ist auch auf Selbstzahlerbasis möglich. Da für Selbstzahler Formalitäten zur Antragstellung entfallen, können sie sofort und ohne Wartezeiten einen Termin vereinbaren und mit einer Behandlung beginnen. Hierfür ist keine Verordnung oder Überweisung durch einen Arzt nötig. Das Honorar für Selbstzahler orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen (GOP) und beträgt in meiner Praxis derzeit 126,78 € (GOP 870, 2,9-facher Satz) pro 50-minützer Therapiesitzung. Zusätzliche Kosten für weitere Diagnostik, Telefongespräche, Bescheinigungen, Befundberichte und andere Mehraufwendungen sind möglich.

Kosten für Beratung und Paartherapie

Psychologische Beratung für Einzelpersonen sowie Paarberatung und -therapie gelten als individuelle Wunschleistungen und werden zur Zeit weder von gesetzlichen noch von privaten Krankenversicherungen finanziert. Das Honorar beträgt aktuell 126,78 € pro 50-minütiger Sitzung. Für Paare plane ich i.d.R. eine Sitzungsdauer von 90 Min. ein. Das Honorar beträgt für diese Sitzungen 228,20 €. Gerne biete ich ggfs. Ratenzahlungen an!