Momentan leider keine freien Therapieplätze!
Vor Beginn einer Behandlung führe ich mit Ihnen ein unverbindliches Erstgespräch durch, in dem Sie mich persönlich kennen lernen können und Informationen zu Rahmenbedingungen der Behandlung, Antragstellung sowie zu meiner persönlichen Arbeitsweise erhalten. Außerdem prüfen wir gemeinsam, welches meiner Behandlungsangebote für Ihr Anliegen am besten geeignet ist.
Wenn Sie einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren möchten, schreiben Sie mir bitte über das Kontaktformular auf dieser Homepage. In dieser Nachricht können Sie gerne schon folgende Fragen beantworten:
Aufgrund der aktuell sehr hohen Nachfrage nach Therapieplätzen kann ich leider nicht alle Anfragen zeitnah bearbeiten. Wenn Sie innerhalb von drei Wochen keine Antwort von mir erhalten, habe ich gegenwärtig keine Kapazitäten frei.
Die Kosten für eine Psychotherapie werden bei Vorliegen einer Indikation (also einer begründeten Diagnose) in der Regel von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Allerdings gibt es hier sehr unterschiedliche Verträge. Bitte klären Sie vor dem Erstgespräch Ihre individuellen Vertragsbedingungen mit Ihrer Versicherung. Für Beihilfeberechtigte gelten die jeweiligen Regelungen der zuständigen Beihilfestelle.
Ich werde Ihnen die Therapiekosten in Rechnung stellen. Sie können diese dann bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle einreichen. Die Honorierung orientiert sich an der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
In Deutschland gibt es leider in vielen Regionen noch immer zu wenig Psychotherapeuten mit einer Kassenzulassung, d.h. der Abrechnungsgenehmigung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Auch in Berlin sind die Wartezeiten auf einen freien Therapieplatz bei einem Vertragsbehandler („Kassentherapeuten“) sehr lang. Daher gibt es für Sie die Möglichkeit, sich auch an Privatpraxen zu wenden. Gesetzlich Versicherte können in meiner Privatpraxis über das sog. Kostenerstattungsverfahren psychotherapeutisch behandelt werden. Dieses können Sie mit meiner Unterstützung beantragen, wenn Sie aufgrund der derzeitigen Versorgungssituation keinen kassenärztlich zugelassenen Psychotherapeuten in einer zumutbaren Entfernung von Ihrem Wohnort finden, der Sie mit einer zumutbaren Wartezeit behandeln kann.
In einem Erstgespräch haben Sie ohne lange Wartezeiten die Möglichkeit, Ihr Anliegen zu schildern und mit mir das Vorgehen zur Beantragung des Kostenerstattungsverfahrens zu besprechen. Die Kosten für das Erstgespräch werden von Ihrer Krankenkasse nicht übernommen, ich stelle es auf Grundlage der aktuellen GOP privat mit 100,55€ in Rechnung. Befinden Sie sich in einer finanziell schwierigen Lage, biete ich ein ermäßigtes Honorar an. Scheuen Sie sich nicht, mich darauf bei der ersten Kontaktaufnahme anzusprechen!
Seit der Einführung der neuen Psychotherapierichtlinien (01.04.2017) verlangen die meisten gesetzlichen Krankenkassen von ihren Versicherten, dass sie vor Beginn einer Psychotherapie eine sog. Psychotherapeutische Sprechstunde in einer Kassenpraxis zur genaueren Abklärung besuchen. Dort wird das Dokument PTV 11 ausgestellt, welches für die Antragstellung des Kostenerstattungsverfahrens notwendig ist. Termine für die Sprechstunde vergibt neben den Kassenpraxen selbst die Terminservicestelle (TSS) der KV Berlin. Diese erreichen Sie unter der Nummer 116 117. Es gibt auch einen online-Terminservice der TSS. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der KV Berlin.
Bei Schwierigkeiten, einen Termin für die Sprechstunde zu bekommen, wenden Sie sich bitte rasch an mich! Ich arbeite mit Berliner KassentherapeutInnen zusammen, die regelmäßig Termine für die Sprechstunde anbieten.
Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen ist auch auf Selbstzahlerbasis möglich. Da für Selbstzahler Formalitäten zur Antragstellung entfallen, können sie sofort und ohne Wartezeiten einen Termin vereinbaren und mit einer Behandlung beginnen. Hierfür ist keine Verordnung oder Überweisung durch einen Arzt nötig. Das Honorar für Selbstzahler orientiert sich an der aktuellen GOP und der Berufsordnung und entspricht dem Betrag, den private Krankenversicherungen bzw. gesetzliche Krankenkassen erstatten würden. Eine Sitzung wird nach GOP mit 100,55 € (2,3-fach) berechnet. Zusätzliche Kosten für weitere Diagnostik, Telefongespräche, Bescheinigungen, Befundberichte und andere Mehraufwendungen sind möglich.
Psychologische Beratung für Einzelpersonen sowie Paarberatung und -therapie gelten als individuelle Wunschleistungen und werden zur Zeit weder von gesetzlichen noch von privaten Krankenversicherungen finanziert. Über die entsprechenden Kosten informiere ich Sie gerne auf Anfrage.